Jens, Du hast mal wieder keine Ahnung von Deiner rechtlichen Situation!! Als mein Leibeigener musst Du mich erst mal fragen, ob Du überhaupt eine nähere Bindung mit Wilke eingehen darfst. Du kannst zum Glück reden, dass Ihr in der gleichen Gilde seid, weil die eheliche Beziehung von zwei Leibeigenen verschiedener Grundeigenschaften ist sowieso verboten und bedarf der Zustimmung beider Herren.